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Rückmeldefristen

Neben der Erstimmatrikulation müssen Sie jedes Semester erneut eine Rückmeldung für Ihr Studium vornehmen. Die entsprechenden Fristen und die Bankverbindungsdaten für die Überweisung des Semesterbeitrages finden Sie hier.

Sollten Sie Ihre schriftliche Thesis erst nach dem Ablauf Ihres Regel-Studiensemesters abgeben (bedenken Sie die Arbeit muss noch korrigiert und Ihre Disputation muss noch stattfinden), beachten Sie bitte folgende Fristen, die für eine erneute Rückmeldung entscheidend sind: Das Wintersemester beginnt am 01.09. und endet am 28./29.02. des Jahres. Das Sommersemester beginnt am 01.03. und endet am 31.08. des Jahres. Erfolgt die Abwicklung Ihrer Arbeit innerhalb dieser Fristen, ist eine Rückmeldung für das kommende Semester nicht mehr erforderlich. Dennoch kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Sie in diesem Fall, einen Exmatrikulationsbescheid erhalten, da diese zu einem bestimmten Stichtag gesammelt versendet werden. Sie brauchen aber dann keinen Widerspruch mehr einzulegen.

Nach erfolgreichem Abschluss aller Leistungen müssen Sie eine Exmatrikulations-, Renten- sowie Studienverlaufsbescheinigung beim SSC-Studierendenmanagement mittels „Antrag auf Exmatrikulation“ beantragen. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag ist vorher bei der Bibliothek zu entlasten. Das Formular finden Sie im Download-Bereich des SSC-Studierendenmanagement.

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